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Aktuelles

ABVERKAUFT! Wir suchen weiter ...

... im Bereich Neckartal (S-Bahnanschluss) zwischen Neckargemünd
über Neckarsteinach, Hirschhorn, Eberbach bis Mosbach ...

  • Ein-/Zweifamilienhäuser, ggf. auch mit Einliegerwohnungen,
    auch Reihenhäuser / Doppelhaushälften                           
  • Renditeobjekte mit überwiegender Wohnnutzung
... in ländlichen Bereichen wie Rothenberg, Waldbrunn, Schönbrunn, Schwarzach ...
  • Ein-/Zweifamilienhäuser, ggf. auch mit Einliegerwohnungen,
    ggf. auch Bauernhäuser bzw. ehemalige landwirtschaftliche Anwesen
Sofern Sie daran denken, Ihre Immobilie zu veräußern, stehen wir für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

Rufen Sie einfach an ... (06271) 2025, oder senden Sie uns eine eMail ,
... wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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Der Energieausweis für gebrauchte Gebäude ist eingeführt ...

nachfolgend kurz zusammengefasst das Wichtigste:

  • Jeder Verkäufer oder Vermieter ist verpflichtet, auf Verlangen bei jedem Verkauf und jeder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen!

Es gibt zwei Arten des Energieausweises:

  • 1. den (aufwändigen und teureren) bedarfsbasierten Energieausweis (Bedarfsausweis), bei dem der Energiebedarf aus den Gebäudegegebenheiten ingenieurmäßig berechnet wird, und
  • 2. den (preisgünstigeren) verbrauchsbasierten Energieausweis (Verbrauchsausweis), bei dem aus dem tatsächlichen (gemessenen) Energieverbrauch der letzten drei Jahre die Energieeffizienz errechnet wird.

Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt von der Nutzungsart, dem Alter, dem Modernisierungsstand und der Größe des Gebäudes ab. Ein Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie natürlich im Internet, u.a. auch auf der Website der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Wer es ganz genau wissen möchte, für den haben wir in unserem DOWNLOADS Bereich die komplette Textfassung der EnEV 2007 wie sie im Bundesgesetzblatt
vom 26.07.2007 (Quelle: Bundesanzeiger-Verlag) veröffentlicht wurde.

Downlaods

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Baden-Württemberg beschließt Öko-Pflicht für Wohngebäude im Land:
Bundesweit erstes Erneuerbares-Wärme-Gesetz seit 01.01.2008 in Kraft.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg ist seit dem 01.01.2008 in Kraft und regelt eine Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von neuen und bestehenden Wohngebäuden. Bauherren neuer Wohngebäude, für die ab dem 01.04.2008 das Bauverfahren eingeleitet wird, sind verpflichtet, 20 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken. Neben dem Einsatz von Solar-  thermie, Geothermie und Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie der Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sieht das Gesetz eine Reihe weiterer alternativer Möglichkeiten der sogenannten ersatzweisen Erfüllung vor.
Diese Vorgaben werden für den Neubaubereich zum 01.01.2009 durch das Erneuer- bare-Energien-Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG) abgelöst, das eine eigene Pflichtregelung für alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) enthält.
Die Regelungen des Landesgesetzes für den Wohngebäudebestand bleiben weiter in Kraft, denn der Bundesgesetzgeber hat diesen Bereich für landesrechtliche Regelungen geöffnet. Demnach müssen in bestehenden Wohngebäuden ab dem 01.01.2010, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird, zehn Prozent des Wärmebe- darfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Das Gesetz sowie die wichtigsten Fragen und Antworten im Internet: www.um.baden-wuerttemberg.de (Stichwort: Wärmegesetz).

Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg

 
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